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📜 MASTER BEDINGUNGEN & KONDITIONEN


Letzte Aktualisierung: 01.01.2026

Englisch ist die einzig rechtlich bindende Version. 

1. ZWECK, GELTUNGSBEREICH & AKZEPTANZ


1.1 Diese Masterbedingungen („Bedingungen“) regeln alle Interaktionen zwischen Hagrec SA („Hagrec“, „das Unternehmen“, „wir“, „unser“) und jedem Käufer, Benutzer, Distributor, Wiederverkäufer, Organisation oder Individuum („Kunde“) in Bezug auf den Kauf, die Installation, den Zugang, den Download, das Abonnement, die Integration oder die Nutzung von Produkten, Software, Dienstleistungen oder digitalen Systemen, die vom Unternehmen bereitgestellt werden.

1.2 Durch die Aufgabe einer Bestellung, die Anforderung eines Angebots, die Erstellung eines Kontos, den Zugriff auf Software, die Nutzung einer KI-Funktion oder den Erhalt einer Dienstleistungakzeptiert der Kunde unwiderruflichdiese Bedingungen.

1.3 Jede Änderung, Abweichung oder zusätzliche Vereinbarung ist nur gültig, wenn sieschriftlichvon Hagrec bestätigt wird.

1.4 Wenn der Kunde eigene Bedingungen bereitstellt, gelten nurüberlappende Bestimmungen; alle anderen widersprüchlichen Klauseln werden durch diese Bedingungen ersetzt, es sei denn, eine schriftliche Vereinbarung besagt etwas anderes.

1.5 Diese Bedingungen gelten für alle vergangenen, bestehenden und zukünftigen Geschäfte. Wenn die rückwirkende Durchsetzung gesetzlich eingeschränkt ist, gelten sie ab dem frühestmöglichen Datum.

1.6 Hierarchie der Dokumente (höchste bis niedrigste Priorität):

(1)Diese Masterbedingungen

(2)Spezifische Dienstleistungs- / Produktbedingungen (z. B. SaaS-Bedingungen, Distributorbedingungen)

(3)Richtliniendokumente (Datenschutz, Rückerstattung, Garantie, KI-Sicherheit, Sicherheitsstatement)

(4)Website-Inhalte, Marketingmaterialien oder Kommunikation.

2. DEFINITIONEN


„Produkte“– Alle physischen Waren, Geräte, Werkzeuge, Verbrauchsmaterialien, Zubehör, Komponenten, Zutaten, Formulierungen und digitale Waren.

„Software“– Alle Anwendungen, Cloud-Systeme, Dashboards, Firmware, APIs, KI-Systeme und algorithmische Werkzeuge.

„Dienstleistungen“– Installation, Konfiguration, Schulung, Beratung, Diagnosen, Wartung, Hosting, SaaS und professionelle Dienstleistungen.

„Angebot“– Ein schriftlicher oder elektronischer Vorschlag von Hagrec, der Produkte, Dienstleistungen oder Preise beschreibt.

„Missbrauch“– Jede Nutzung, die den Anweisungen, Sicherheitsrichtlinien, dem vorgesehenen Zweck, umweltlichen Einschränkungen oder professionellen Standards widerspricht.

„Höhere Gewalt“– Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Hagrec liegen, einschließlich Naturkatastrophen, Cyberangriffe, Ausfälle, Pandemien, Konflikte, regulatorische Maßnahmen, Lieferkettenfehler und Transportstörungen.

3. RECHTLICHER RAHMEN


3.1 Diese Bedingungen unterliegen ausschließlichdem schweizerischen materiellen Recht.

3.2 Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen, die im Hoheitsgebiet des Kunden gelten, bleiben unberührt.

3.3 Sofern das zwingende Recht nichts anderes vorschreibt, haben dieGerichte von Fribourg, Schweiz, ausschließliche Zuständigkeit.

3.4 Hagrec kann auch Ansprüche am Wohnsitz des Kunden nach eigenem Ermessen geltend machen.

4. ANGEBOTE, ANGEBOTE & ÄNDERUNGEN


4.1 Allgemeine Webseitenlisten, Broschüren, indikative Preise, Produktvorschläge oder KI-generierte Empfehlungen sindunverbindlichund stellen keine Angebote dar.

4.2 Ein formelles Angebot von Hagrec ist verbindlich für30 Tage, es sei denn, es wird schriftlich ein anderer Zeitraum angegeben.

4.3 Alle Dokumente, Spezifikationen, Zeichnungen und Muster, die mit einem Angebot bereitgestellt werden, bleiben alleiniges Eigentum von Hagrec und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden.

4.4 Werte, die alsindikativoder ungefähr bezeichnet werden, sind nicht verbindlich und dienen nur als Schätzwerte.

4.5 Ein Kunde akzeptiert ein Angebot durch schriftliche Bestätigung, Bestellung, mündliche Vereinbarung, E-Mail-Bestätigung oder eine andere klare Willensäußerung. Hagrec stellt in der Regel eine Auftragsbestätigung aus, um die Annahme zu bestätigen.

4.6 Wenn der Kunde nach der Annahme eines Angebots Änderungen anfordert, wird Hagrec innerhalb vonzwei Wochenbenachrichtigen, ob eine Änderung möglich ist und wie sie sich auf Preise, Zeitrahmen und Machbarkeit auswirkt. Hagrec wird dann ein überarbeitetes Angebot ausstellen. Für bereits produzierte oder gelieferte Produkte sind keine Änderungen möglich.

5. VERTRAGSAUSBILDUNG


5.1 Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande durch:

a) die Ausstellung einer Auftragsbestätigung durch Hagrec; oder

b) die Bearbeitung der Zahlung; oder

c) den Versand oder die Lieferung des Produkts;

je nachdem, was zuerst eintritt.

5.2 Hagrec kann eine Bestellung ablehnen oder stornieren, wenn:

• die Zahlung fehlschlägt oder Rückbuchungen erfolgen

• Betrug oder Missbrauch vermutet wird

• Sicherheits- oder Compliance-Probleme treten auf

• Export- oder regulatorische Einschränkungen gelten

• Lagerbestand ist nicht verfügbar

• Preis- oder technische Fehler bestehen

5.3 Im Falle einer Stornierung erstattet Hagrec Zahlungen abzüglich legitimer angefallener Kosten.

6. LIEFERUNG, ÜBERGANG DES RISIKOS & ANNAHME


6.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die LieferungEXW (Incoterms 2020)von den Räumlichkeiten von Hagrec.

6.2 Der Leistungsort ist die eingetragene Adresse von Hagrec, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

6.3 Das Risiko geht auf den Kunden über, sobald die Produkte dem Frachtführer übergeben oder zur Abholung bereitgestellt werden.

6.4 Liefertermine sind Schätzungen und nicht garantiert. Verzögerungen stellen keinen Vertragsbruch dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich garantiert.

6.5 Der Kunde muss alle Lieferungen innerhalb von14 Tagen. Die Nichteinhaltung der schriftlichen Mängelanzeige innerhalb dieses Zeitraums stellt die Annahme und den Verzicht auf Ansprüche dar, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

7. VERZÖGERUNGEN, HÖHERE GEWALT & OPTIONEN DES KUNDEN


7.1 Die Lieferfristen werden angemessen verlängert, wenn Hagrec mit höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen konfrontiert ist (z. B. Lieferverzögerungen, Krankheit, Importverzögerungen, technische Ausfälle).

7.2 Wenn eine Verzögerung nicht durch höhere Gewalt verursacht wird, kann der Kunde:

a) Zukünftige Lieferungen ablehnen (muss sofort benachrichtigen);

b) Teil-Lieferungen anfordern, wo dies möglich ist;

c) Eine angemessene Nachfrist für die Leistung festlegen.

7.3 Wenn Hagrec innerhalb der Nachfrist nicht leisten kann, kann der Kunde von dem betroffenen Teil des Vertrags zurücktreten. Weitere Rechtsmittel ergeben sich aus Art. 191 OR, sofern diese nicht durch diese Bedingungen eingeschränkt sind.

7.4 Hagrec muss den Kunden so schnell wie möglich über wesentliche Verzögerungen informieren.

8. PREISE & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


8.1 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Zölle, Versand, Installation, Schulung und wiederkehrende Gebühren, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

8.2 Für Bestellungen überCHF 30.000, sind 25% des Preises bei Vertragsabschluss fällig; der Rest ist innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung fällig.

8.3 Rechnungszahlungen sind innerhalb von30 Tagenfällig, sofern nicht anders angegeben.

8.4 Bei verspäteten Zahlungen fallen an:

• Zinsen in Höhe von4% über dem SNB-Referenzzinssatz, automatisch und ohne vorherige Ankündigung

• mögliche Aussetzung von Dienstleistungen oder Lieferungen

• Anforderung von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen

• Inkassomaßnahmen und Erstattung aller Verwaltungs-/Rechtskosten

8.5 Wenn die Zahlung innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht eingeht, kann Hagrec vom Vertrag zurücktreten, auch wenn Produkte teilweise geliefert wurden.

9. EIGENTUMSVORBEHALT


9.1 Das Eigentum bleibt bis zur vollständigen Zahlung bei Hagrec.

9.2 Hagrec kann seine Eigentumsvorbehaltsrechte in öffentlichen Registern eintragen.

10. INSTALLATION, INBETRIEBNAHME & NUTZUNG


10.1 Installation, Konfiguration oder Modifikation dürfen nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden, das von Hagrec autorisiert ist.

10.2 Die erste kommerzielle oder betriebliche Nutzung stellt die Akzeptanz des Produkts dar.

10.3 Der Kunde muss alle Anweisungen, Handbücher, Sicherheitswarnungen und Kompatibilitätsanforderungen befolgen.

10.4 Missbrauch führt zum Verlust der Garantien und überträgt alle daraus resultierenden Risiken und Haftungen auf den Kunden.

10.5 Es dürfen nur von Hagrec genehmigte Zubehörteile, Verbrauchsmaterialien oder Formulierungen verwendet werden.

10.6 Hagrec kann die Funktionalität deaktivieren oder einschränken, wenn:

• Missbrauch festgestellt wird

• Sicherheitsrisiken auftreten

• regulatorische Anforderungen ein Eingreifen vorschreiben

11. SOFTWARELIZENZ & DIGITALE ZUGRIFFE


11.1 Software wird lizenziert, nicht verkauft, unter einer begrenzten, widerrufbaren, nicht übertragbaren Lizenz.

11.2 Der Kunde darf die Software nicht zerlegen, entschlüsseln, zurückentwickeln, modifizieren oder Sicherheitskontrollen umgehen.

11.3 Updates können für Sicherheit, Leistung oder regulatorische Konformität erforderlich sein.

11.4 Cloud-, SaaS- und IoT-Systeme können Unterbrechungen erfahren; die Betriebszeit ist nicht garantiert, es sei denn, sie ist durch ein SLA abgedeckt.

12. KI-SYSTEME — HAFTUNGSAUSSCHLUSS


12.1 KI-Ausgaben können unvollständig, ungenau, unangemessen oder veraltet sein.

12.2 KI-Vorschläge dürfennichtverwendet werden für:

• medizinische, ernährungsbezogene oder therapeutische Entscheidungen

• Sicherheitsbewertungen bei Allergien oder Schwangerschaften

• rechtliche, finanzielle, regulatorische oder ingenieurtechnische Beratung

• sicherheitskritische oder hochriskante Anwendungen

12.3 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Überprüfung der KI-Ausgaben. Hagrec lehnt jegliche Haftung für Schäden oder Entscheidungen, die auf KI-Vorschlägen basieren, ab.

13. GARANTIE


13.1 Neue Produkte beinhalten eine12-monatige Garantiegegen Herstellungsfehler.

13.2 Die Garantie schließt ohne Einschränkung aus:

• unsachgemäße Verwendung, falsche Handhabung oder Kontamination

• Exposition gegenüber Hitze, Frost, Feuchtigkeit oder Schädlingen

• unautorisierte Reparaturen oder Modifikationen

• normalen Verschleiß

• geöffnete Kosmetika, Nahrungsmittel oder Verbrauchsmaterialien

13.3 Hagrec kann defekte Produkte reparieren, ersetzen oder gutschreiben. Die Wahl des Rechtsbehelfs liegt ausschließlich bei Hagrec.

13.4 Ein Ersatz setzt die Garantiefrist nicht neu in Gang.

13.5 Für Hardware/ Geräte gelten CO-Rechtsbehelfe (Rücktritt oder Minderung) nur, wenn dies das zwingende Recht vorschreibt.

14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN


14.1 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Hagrec nicht für:

• indirekte, zufällige, Folgeschäden, Strafschäden oder immaterielle Schäden
• Verlust von Gewinnen, Geschäft, Einnahmen, Ruf oder Daten
• Schäden, die aus unsachgemäßer Verwendung, falscher Lagerung, Kontamination oder Verwendung mit nicht genehmigten Zubehörteilen entstehen
• Kompatibilitätsprobleme mit Systemen, Plattformen oder Infrastrukturen Dritter
• Verzögerungen, Ausfälle oder Fehler, die durch Frachtführer, Zoll, Logistikpartner oder andere externe Anbieter verursacht werden
• jede Entscheidung oder Handlung, die auf AI-generierten Vorschlägen oder automatisierten Ausgaben basiert.

14.2 In allen Fällen, in denen Hagrec trotz der oben genannten Ausschlüsse haftet, ist die Gesamthaftung auf den Betrag beschränkt, den der Kunde für das spezifische Produkt oder die Dienstleistung gezahlt hat, die den Anspruch begründet.

14.3 Die zwingenden Verbraucherrechte und nicht ausschließbaren gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.

15. PRODUKTSICHERHEIT, LAGERUNG & KONTAMINATION


14.1 Der Kunde ist verantwortlich für die angemessene Lagerung, Hygiene, den Umweltschutz und die Verhinderung von Kontamination.

14.2 Hagrec ist nicht verantwortlich für Abbau oder Sicherheitsprobleme, die verursacht werden durch:

• falsche Lagerung

• Exposition gegenüber Feuchtigkeit, Hitze, Frost oder Sonnenlicht

• Kontamination durch Werkzeuge, Wasser, Hände oder Fremdstoffe

• Umverpackung oder Übertragung in nicht genehmigte Behälter

14.3 Kontaminierte oder unsachgemäß gelagerte Produkte sind nicht für eine Rückerstattung oder Garantie berechtigt.

16. RÜCKSENDUNGEN & RÜCKERSTATTUNGEN


15.1 Rücksendungen erfolgen gemäß derRückerstattungs- und Rückgabepolitik.

15.2 Aus hygienischen und regulatorischen Gründen können die folgenden Artikel nach dem Öffnen oder Versiegeln nicht zurückgegeben werden:

• Kosmetika & Körperpflegeprodukte

• Nahrungsmittel, Lebensmittel und Wellnessprodukte

• Pulver, Flüssigkeiten, Gele, Öle oder Zutaten

• digitale Waren, KI-Guthaben oder SaaS-Zugriff

15.3 Professionelle/B2B-Käufe sind endgültig, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart.

17. DATENSCHUTZ


Personenbezogene Daten werden gemäß derDatenschutzrichtlinie, dem Schweizer nFADP, der DSGVO und anderen geltenden Vorschriften verarbeitet. Einzelheiten zu Cookies und ähnlichen Technologien finden Sie in derCookie-Richtlinie.

18. GEISTIGES EIGENTUM


17.1 Alle Designs, Algorithmen, Software, KI-Modelle, Dokumentationen, Marken und Inhalte bleiben alleiniges Eigentum von Hagrec.

17.2 Es werden keine Rechte übertragen, außer den ausdrücklich unter einer Lizenz gewährten.

17.3 Unbefugte Vervielfältigung, Verbreitung, Modifikation oder Reverse Engineering sind verboten.

19. PFLICHT ZUR INFORMATION


18.1 Beide Parteien müssen sich gegenseitigunverzüglichinformieren über:

• technische Einschränkungen

• rechtliche oder regulatorische Anforderungen, die für die Leistung relevant sind

• Probleme, die die fristgerechte Ausführung behindern können

• Bedingungen, die angepasste Lösungen erfordern

18.2 Das Versäumnis, relevante Informationen zu kommunizieren, kann die verfügbaren Rechtsmittel einschränken.

20. HÖHERE GEWALT


Hagrec haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Fristen verlängern sich automatisch für die Dauer des Hindernisses.

21. KÜNDIGUNG


20.1 Hagrec kann den Zugang zu Software oder Dienstleistungen aus folgenden Gründen aussetzen oder kündigen:

• Nichtzahlung

• Missbrauch oder Sicherheitsrisiken

• regulatorische Einschränkungen

• Verstoß gegen diese Bedingungen oder geltende Richtlinien

20.2 Die Kündigung berührt nicht die aufgelaufenen Verpflichtungen oder ausstehenden Zahlungen.

22. SALVATORISCHE KLAUSEL


Ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmungen werden durch rechtmäßige Bedingungen ersetzt, die die beabsichtigte kommerzielle Wirkung der Parteien widerspiegeln. Der Rest der Bedingungen bleibt vollständig gültig.

23. GESAMTE VEREINBARUNG


Diese Bedingungen, zusammen mit allen genannten Richtlinien, bilden den vollständigen rechtlichen Rahmen zwischen Hagrec und dem Kunden und ersetzen alle vorherigen Versionen.

24. ÄNDERUNGEN DER BEDINGUNGEN


23.1 Hagrec kann diese Bedingungen jederzeit überarbeiten.

23.2 Updates treten mit der Veröffentlichung in Kraft.

23.3 Die fortgesetzte Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen stellt die Annahme der aktualisierten Bedingungen dar.