📜 DISTRIBUTOR
VEREINBARUNG (B2B / PROFESSIONELLE PARTNER)
Hagrec SA („das Unternehmen“)
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Englisch ist die einzige rechtlich verbindliche Version.Übersetzungen werden nur zur Vereinfachung bereitgestellt.
Diese Distributor Vereinbarung („Vereinbarung“) regelt die kommerzielle Beziehung zwischen Hagrec SA („Hagrec“, „wir“, „unser“) und jedem Distributor, Wiederverkäufer, Großhändler, Agent, Salon, Klinik, Einzelhändler oder professionellen Käufer („Distributor“).
Durch die Beantragung eines Distributor-Kontos, das Platzieren von Großbestellungen oder den Wiederverkauf von Hagrec-Produkten erklärt sich der Distributor bereit, an diese Vereinbarung gebunden zu sein.
Diese Vereinbarung giltneben:
• Allgemeine Geschäftsbedingungen
• Produkt-Risiko- und Sicherheitsaussage
• Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie
Im Falle eines Konflikts hat diese Vereinbarung Vorrang vor allen B2B-Aktivitäten.
1. DEFINITIONEN
Diese Datenschutzrichtlinie erklärt, wieHagrec SA(„Hagrec“, „wir“, „unser“) personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet, speichert und schützt, wenn Nutzer („Sie“, „Ihr“) auf Folgendes zugreifen:
unsere Websites, mobilen Anwendungen und digitalen Plattformen;
unsere E-Commerce-Shops;
unsere KI-gestützten Tools, Chat-Assistenten und automatisierten Empfehlungen;
unsere Software, Abonnements und SaaS-Dienste;
unsere Kundensupportsysteme, CRM und Kommunikationskanäle;
unsere B2B-Distributor-, Wiederverkäufer- oder Partnerplattformen.
Hagrec hält sich an dasBundesgesetz über den Datenschutz (nFADP)und, wo anwendbar, an dieEU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die zwingenden Verbraucher- und Betroffenenrechte bleiben unberührt.
2. BEAUFTRAGUNG
& AUTORISIERUNG
2.1 Hagrec kann dem Distributor die Erlaubnis erteilen, Produkte im genehmigten Gebiet zu kaufen und weiterzuverkaufen.
2.2 Die Autorisierung istnicht-exklusiv, es sei denn, es wird ausdrücklich anders angegeben.
2.3 Es werden keine Rechte zur Subdistribution, Franchising oder Lizenzierung gewährt, es sei denn, es wird schriftlich genehmigt.
2.4 Der Distributor agiert als eineunabhängige Einheit, nicht als Agent oder Vertreter.
3. GEBIET
& MARKTBESCHRÄNKUNGEN
3.1 Der Distributor darf Produkte nur im autorisierten Gebiet verkaufen.
3.2 Grenzüberschreitende Verkäufe, Graumarktverkäufe, Dropshipping und Marktplatzverkäufe (Amazon, eBay usw.) erfordern die schriftliche Genehmigung von Hagrec.
3.3 Unautorisierte Online-Vertriebskanäle können zur sofortigen Kündigung führen.
4. MARKENBILDUNG,
MARKETING & DARSTELLUNG
4.1 Der Distributor muss nur genehmigte Markenressourcen verwenden.
4.2 Änderungen, Übersetzungen, Umverpackungen, Neulabeling oder die Entfernung von Anleitungen sind verboten.
4.3 Der Distributor darf nicht:
• medizinische, therapeutische, ernährungsbezogene oder Leistungsansprüche erheben
• die Wirkungen oder Inhaltsstoffe von Produkten falsch darstellen
• Produkte mit Arzneimitteln oder regulierten Artikeln vergleichen
4.4 Werbung muss den geltenden Gesetzen und den Richtlinien von Hagrec entsprechen.
5. BESTELLUNG,
PREISGESTALTUNG & ZAHLUNG
5.1 Bestellungen unterliegen der Annahme durch Hagrec.
5.2 Großhandelspreise sind vertraulich und können ohne Vorankündigung geändert werden.
5.3 Die Zahlungsbedingungen erscheinen auf jeder Rechnung; verspätete Zahlungen können Zinsen und Lieferaussetzungen nach sich ziehen.
5.4 Mindestbestellmengen können gelten.
6. LIEFERUNG,
LAGERUNG & PRODUKTINTEGRITÄT
6.1 Die Lieferbedingungen folgen den Hauptbedingungen (typischerweise EXW Incoterms 2020).
6.2 Der Distributor muss die Produkte ordnungsgemäß lagern und dabei folgende Punkte beachten:
• Temperaturanforderungen
• Hygienekontrollen
• Verhinderung von Kontamination
• Überwachung des Verfallsdatums
• „First-in First-out“-Rotation
6.3 Produkte, die aufgrund unsachgemäßer Lagerung beschädigt, abgelaufen, kontaminiert oder degradiert werden,liegen vollständig in der Verantwortung des Distributors..
6.4 Der Distributor muss sofort alle unsicheren, abgelaufenen oder zurückgerufenen Produkte aus dem Verkauf nehmen.
7. WIEDERVERKAUFSVERPFLICHTUNGEN
7.1 Der Distributor darf Produkte nur verkaufen:
• wie erhalten, ohne Modifikation
• an Endverbraucher oder autorisierte Wiederverkäufer (sofern erlaubt)
• mit originaler Verpackung und Anleitungen
7.2 Der Distributor darf nicht:
• in nicht-sterile oder unlabeled Behälter umverpacken
• Produkte mit anderen Substanzen mischen
8. RÜCKGABEN,
RÜCKERSTATTUNGEN & GARANTIE (B2B-REGELN)
8.1 B2B-Käufe sindendgültiges sei denn, Hagrec stimmt ausdrücklich etwas anderes zu.
8.2 Rückgaben können eineWiederauffüllungsgebühr von bis zu 20% nach sich ziehen..
8.3 Die Garantie gilt nur für Herstellungsfehler.
8.4 Missbrauch, unsachgemäße Lagerung oder Änderungen führen zum Erlöschen der Garantie.
8.5 Der Distributor muss die Garantieanfragen der Endbenutzer gemäß den Anweisungen des Unternehmens bearbeiten.
9. PRODUKTSICHERHEIT, EINHALTUNG & REGULIERUNG
Der Distributor ist allein verantwortlich für:
• die Sicherstellung der gesetzlichen Einhaltung im Gebiet
• die Bearbeitung von Import-, Kennzeichnungs- und regulatorischen Verpflichtungen (sofern nicht anders vereinbart)
• die sofortige Meldung von unerwünschten Ereignissen, Produktbeschwerden oder Sicherheitsproblemen
• die Sicherstellung, dass Produkte nicht an verbotene Gruppen (Säuglinge, empfindliche Bevölkerungsgruppen usw.) verkauft werden, es sei denn, sie sind als sicher gekennzeichnet
Unzulässige Ansprüche oder unsachgemäße Handhabung stellen einen wesentlichen Vertragsbruch dar.
10. KI-WERKZEUGE, BERATUNG & EINSCHRÄNKUNGEN
Wenn der Distributor die KI-Tools von Hagrec verwendet:
10.1 KI-Ausgaben sind nur informativ und keine professionelle Beratung.
10.2 Der Distributor darf KI-Ausgaben nicht verwenden, um:
• medizinische Ratschläge an Verbraucher zu geben
• neue Mischungen zu formulieren
• die Sicherheit bei Allergien oder Schwangerschaft zu bewerten
• Krankheiten zu diagnostizieren oder zu behandeln
10.3 Der Distributor ist verantwortlich für die Überprüfung und Interpretation der KI-Ausgaben.
10.4 Der Distributor darf KI-Ausgaben nicht ohne Genehmigung in Marketing- oder Produktansprüche integrieren.
11. VERTRAULICHKEIT
11.1 Alle nicht-öffentlichen Informationen (Preise, Strategien, Formulierungen, Know-how, Kundenlisten usw.) sind vertraulich.
11.2 Der Distributor darf vertrauliche Informationen nicht außerhalb dieses Vertrags offenlegen, kopieren oder verwenden.
11.3 Die Verpflichtungen gelten weiterhin für5 Jahrenach Beendigung.
12. GEISTIGES
EIGENTUM
12.1 Alle Marken- Vermögenswerte, Formulierungen, Software und Designs bleiben das ausschließliche Eigentum von Hagrec.
12.2 Der Distributor erhält nur ein begrenztes, widerrufliches Recht zur Nutzung genehmigter Vermögenswerte zum Wiederverkauf.
12.3 Unbefugte Nutzung oder Registrierung von Marken ist strengstens untersagt.
13.
SCHADENERSATZ
Der Distributor stellt Hagrec vollständig schadlos und hält sie von Ansprüchen frei, die sich ergeben aus:
• irreführender oder unbefugter Werbung
• unsachgemäßer Lagerung, Kontamination oder Veränderung von Produkten
• Wiederverkauf von beschädigten, abgelaufenen oder unsicheren Artikeln
• regulatorischen oder zollrechtlichen Verstößen
• rechtswidrigen grenzüberschreitenden oder Marktplatzverkäufen
• falschen oder riskanten Ratschlägen an Endbenutzer
• Fahrlässigkeit, Betrug oder Nichteinhaltung des Distributors
Der Schadensersatz umfasst Anwaltsgebühren, Strafen, Schäden und Verwaltungskosten.
14. HAFTUNGS-
BEGRENZUNG
Soweit gesetzlich zulässig:
• Hagrec haftet nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden
• Hagrec haftet nicht für entgangene Gewinne, Rufschädigung oder Betriebsunterbrechung
• Die Gesamthaftung ist auf den Betrag begrenzt, den der Distributor für die betroffenen Produkte gezahlt hat.
Zwingende Rechte bleiben unberührt.
15. LAUFZEIT &
KÜNDIGUNG
15.1 Diese Vereinbarung bleibt bis zur Kündigung durch eine der Parteien mit30 Tagen schriftlicher Mitteilung wirksam..
15.2 Hagrec kann sofort kündigen, wenn der Distributor:
• versäumt es, Rechnungen zu bezahlen
• beteiligt sich an Betrug, Fehlverhalten oder irreführenden Ansprüchen
• verkauft abgelaufene, gefälschte oder unsichere Produkte
• verstößt gegen Marken- oder regulatorische Richtlinien
• verursacht Rufschädigung oder verletzt Vertraulichkeit
• führt unautorisierte grenzüberschreitende oder Marktplatzverkäufe durch
15.3 Bei Beendigung muss der Distributor:
• den Verkauf von Produkten einstellen
• die Nutzung von Markenassets einstellen
• Werbung und Online-Angebote entfernen
• vertrauliche Materialien zurückgeben oder vernichten
• verbleibenden Lagerbestand nur mit schriftlicher Genehmigung von Hagrec verkaufen
16. ANWENDBARES
RECHT & GERICHTSSTAND
Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlichdem materiellen Recht der Schweiz.
Sofern das zwingende Recht nichts anderes vorschreibt, fallen Streitigkeiten unter die Gerichte vonFribourg, Schweiz.
17. ÄNDERUNGEN
Hagrec kann diese Vereinbarung jederzeit aktualisieren.
Aktualisierungen gelten mit Veröffentlichung, sofern nicht anders angegeben.
18. GESAMTE
VEREINBARUNG
Diese Vereinbarung,
nebst:
• Allgemeine Geschäftsbedingungen
• Produkt-Risiko- und Sicherheitsmitteilung
• Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie
stellt den vollständigen rechtlichen Rahmen für die Vertriebsaktivitäten dar.